Der Fachbereich Ordnung und Gewerbe gibt bekannt:
„Solange sich in geschlossenen Räumlichkeiten von Kultureinrichtungen nicht mehr als 15 Personen befinden, gilt keine 2Gplus-Regel.“ Lediglich Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten.
Quelle: NOZ, 04./05.12.2021