Schulpflicht

Deutsche Länder waren weltweit Vorreiter der allgemeinen Schulpflicht. Bereits im Zuge von Luthers Reformation wurde die Errichtung von Schulen gefordert, 1559 hatte Württemberg in der großen Kirchenordnung eine Schulpflicht für Jungen festgelegt. Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken führte 1592 als erstes Hoheitsgebiet der Welt die Schulpflicht für Jungen und Mädchen ein. Im 17. Jahrhundert kamen weitere Städte und Gebiete, vor allem in Thüringen, hinzu.

Im Jahre 1717 erließ der preußische König Friedrich Wilhelm I. ein Generaledikt zur allgemeinen Schulpflicht. Es galt für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren. Der Monarch hatte Schulbildung als wichtige Wirtschaftsressource erkannt. Der auch „Soldatenkönig“ genannte König orientierte seine Politik an den Erfordernissen der Armee. In besser ausgebildeten Soldaten sah er Vorteile für sein Heer. Außerdem mache die Schule „gute Christen und daraus werden gute Untertanen“.

Eltern sollten ihre Kinder im Winter täglich und im Sommer wenigstens ein- oder zweimal die Woche zur Schule schicken.

In England wurde der Schulbesuch erst 1880 Pflicht, in Frankreich im Jahre 1882, und zwar hier deshalb, weil man die Niederlage 1870/71 auf die bessere Schulbildung der Deutschen zurückführte.

Doch selbst nach Einführung durch Friedrich Wilhelm I. bestand die Regelung nur im Sinne einer Unterrichtspflicht, die auch im häuslichen Kontext umgesetzt werden konnte, denn in vielen Gegenden gab es überhaupt keine Schulen.

In der Landbevölkerung (90% der Menschen wohnten im 18. Jahrhundert auf dem Land) regte sich erheblicher Widerstand gegen die Schulpflicht, da die Kinder auf dem Lande dringend als Arbeitskräfte benötigt wurden.

Da der König viel Geld für den Ausbau seines Heeres benötigte, sollte der Schulbetrieb möglichst nichts kosten. So mussten die Lehrer neben dem Unterricht selbst für ihren Unterhalt sorgen.

Zum Schuldienst wurden vorzugsweise Handwerker, Tagelöhner und ehemalige Soldaten verpflichtet. Das heißt, die Ausbildung der Pädagogen war schlecht.

Häufig war der Küster auch der Schulmeister und die Schulaufsicht führte der Pfarrer.

Die allgemeine achtjährige Schulpflicht wurde 1919 in der Weimarer Republik eingeführt.